Als Deutscher hat man ja in der Regel keine Probleme mit etwas fettigem Schweinefleisch. Wenn die Jungs hier in Hongkong eines wissen, dann wie man den Schweinebauch knusprig macht. Wie man auf dem [ ... ] |
| Reise- und Sicherheitshinweise vom Auswärtigen Amt - Besondere strafrechtliche Bestimmungen |
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| Nuetzliche Telefonnummern in Hongkong |
| Sonntag, 19. April 2009 um 07:33 Uhr |
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JPAGE_CURRENT_OF_TOTAL Besondere strafrechtliche Bestimmungen In Hongkong ist auf jede Art der Verunreinigung eine Geldbuße festgesetzt. Diese Bußgeldandrohung gilt für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-Spray-Verunreinigungen. In Autos und Taxis besteht Anschnallpflicht, die bei Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot, auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben. Nacktbaden sowie Sonnenbaden 'oben ohne' an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Schon die Einfuhr und der Besitz geringer Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy werden mit harten Strafen belegt. Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, dies gilt insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird. Bitte beachten Sie, dass auch Einfuhr, Besitz oder gar Verwendung von Elektroschocker, Elektroschockwaffen, Tesern usw. streng verboten sind und hart geahndet werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 19. April 2009 um 07:50 Uhr |



